Mängel

MÄNGELHAFTUNG

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und unverzüglich den Verkäufer hiervon per E-mail in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei

a) nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit. Insbesondere dürfen geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs nicht beanstandet werden. Dies gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen.

b) einem Kaufvertrag über die Lieferung gebrauchter Ware.

 

Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.